Kostenübernahme
Die Kosten für unsere Getränkehalter (Trinkhilfen) werden zum Teil komplett von den Kassen (Kostenträgern) übernommen.
Für die Einzelfallprüfung zur Kostenübernahme müssen Sie folgendes beachten:
- Sie benötigen eine Verordnung (Rezept) vom Arzt für einen FLEX- oder TOP-Getränkehalter. Infos für den Arzt als Download
- Senden Sie uns keine Verordnung (Rezept), sondern wenden Sie sich damit an ihr örtliches Sanitätshaus
- Die Person krankheits- oder behinderungsbedingt nicht in der Lage ist einen Trinkbecher zu greifen bzw. zu halten
- Der Getränkehalter (Trinkhilfe) der Person das selbstständige, selbstbestimmte und sichere Trinken ermöglicht
- Dass andere üblicherweise im Haushalt befindlichen Gegenstände dafür nicht geeignet sind
- Hilfreich zur Genehmigung (für den Sachbearbeiter des Kostenträgers) ist auch eine schriftliche, stichhaltige Begründung (vom Arzt, Therapeuten,...), weshalb der Getränkehalter eine lebensverbessernde Situation für den Betroffenen bietet.
Bitte wenden Sie sich immer an ihr örtliches Sanitätshaus, welches gerne die Abklärung mit dem Kostenträger für sie übernimmt.
Hinweis: Unsere Getränkehalter (Trinkhilfen) besitzen keine Hilfsmittelnummer, weshalb eine direkte Verordnung leider nicht möglich ist. Wir arbeiten sehr gerne mit örtlichen Sanitätshäusern zusammen, da diese mit Ihren Erfahrungen in der Hilfsmittelausstattung sicher die ideale Ausführung für Sie finden. Leider müssen Sie sich bei der Einzelfallprüfung auch auf eine längere Bearbeitungs-/Genehmigungszeit einstellen, auf die wir keinen Einfluss haben.