Kostenübernahme (Trinkhilfe)


Zum Teil werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, wenn dies vorab mit der Kasse abgeklärt wird.

Als Vorrausetzung für die Kostenübernahme bei der erforderlichen Einzelfallprüfung gilt:

  • dass Versicherte krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, einen Trinkbecher zu greifen

  • dass andere üblicherweise im Haushalt befindlichen Gegenstände nicht geeignet sind

  • dass zugelassene Hilfsmittel als Alternative ebenfalls nicht geeignet sind

  • die Trinkhilfe dem Versicherten ermöglicht, selbstständig zu trinken

Den benötigten Kostenvoranschlag können Sie hier bei uns kostenfrei anfordern.

Nach unserer Erfahrung ist es völlig unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Es hängt letztendlich davon ab, dass außer einer Verordnung des Arztes eine stichhaltige Begründung die lebensverbessernde Hilfe bestätigt. 

Bitte informieren Sie sich dazu vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme in Ihrem Fall möglich ist. 

Wichtig! Die Rechnung für die Trinkhilfe müssen Sie in jedem Fall direkt bei uns bezahlen und bekommen die Kosten bei einem positiven Bescheid der Kasse wieder von dieser erstattet.

 


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