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Zum
Teil werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, wenn dies
vorab mit der Kasse
abgeklärt
wird.
Als Vorrausetzung für die Kostenübernahme bei
der erforderlichen Einzelfallprüfung gilt:
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dass
Versicherte
krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, einen Trinkbecher zu greifen
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dass
andere
üblicherweise im Haushalt befindlichen Gegenstände nicht geeignet sind
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dass
zugelassene
Hilfsmittel als Alternative ebenfalls nicht geeignet sind
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die
Trinkhilfe dem Versicherten ermöglicht, selbstständig zu trinken
Den benötigten Kostenvoranschlag können Sie hier
bei uns
kostenfrei
anfordern.
Nach
unserer Erfahrung ist es völlig unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie
versichert sind. Es hängt letztendlich davon ab, dass außer einer Verordnung
des Arztes eine stichhaltige Begründung die lebensverbessernde Hilfe
bestätigt.
Bitte informieren Sie sich dazu vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob
eine Kostenübernahme in Ihrem Fall möglich ist.
Wichtig!
Die Rechnung für die Trinkhilfe müssen Sie in jedem Fall direkt bei uns
bezahlen und bekommen die Kosten bei einem positiven Bescheid der Kasse
wieder von dieser erstattet.
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